Konzerngeschichte

Ab in die Ferien

Es ist Ferienzeit! Schon vor 125 Jahren konnten sich Mitarbeiter der Evonik-Vorgängergesellschaften über Urlaubstage freuen – und das war damals nicht selbstverständlich.

Die Evonik-Vorgängergesellschaft Degussa führte schon 1893 "Ferien zur Erholung" für ihre Arbeiter und Angestellten ein. Je nach Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen wurden drei bis sechs freie Arbeitstage gewährt pro Jahr gewährt. Das entsprach also bis zu einer Woche, da damals noch die Sechstage-Woche üblich war. Der Lohn wurde während der freien Tage fortgezahlt.

Diese soziale Leistung, die von den Mitarbeitern sehr geschätzt wurde, entwickelte sich rasch weiter. Die Lohnordnung 1906 sah bei der Degussa bereits folgende Regelung für volljährige Arbeiter, also jene ab 21 Jahren, vor: Zwischen dem zweiten und zehnten Dienstjahr erhielt man sechs freie Arbeitstage, zwischen dem elften und 20. Dienstjahr neun und nach dem 20. Dienstjahr zwölf Urlaubstage. „Jugendliche Arbeiter erhalten in den ersten 3 Jahren keinen Urlaub, von da ab nach obiger Skala“. Der Urlaub musste bei der Direktion beantragt und von dieser genehmigt werden.

Auch Karl Goldschmidt, Leiter der Chemischen Fabrik Th. Goldschmidt in Essen, war davon überzeugt, dass zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Belegschaft Erholungsurlaub notwendig ist. Ab 1906 wurde daher den Mitarbeitern erstmals ein Anspruch auf bezahlten Urlaub zugebilligt, wobei die Spanne von sechs Tagen für Arbeiter, über neun Tage für einfache Angestellte und bis zu 18 Tagen für gehobene Angestellte reichte.

Mit bezahltem Urlaub waren Degussa und Goldschmidt Vorreiter. Denn: Tarifliche Urlaubsregelungen gab es erst nach dem Ersten und eine gesetzliche Regelung in Deutschland erst nach dem Zweiten Weltkrieg.

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